Hier können Sie eine PDF mit den aktuellen Führerscheinvorschriften der kroatischen Marineministeriums einsehen/herunterladen:
Führerscheinvorschriften für Kroatien
Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
In Kroatien gilt eine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote oder Wasserfahrzeuge (also auch für einen Jetski). Im Gegensatz zu Deutschland ist diese unabhängig von den PS- bzw. KW-Stärke, also auch für Wasserfahrzeuge unter 15 PS vorgeschrieben. Auch die Art des Motors ist nicht von Bedeutung, und somit zählen auch Elektromotoren dazu.
Der deutschen Sportbootführerscheine See wird dafür für Wasserfahrzeuge bis 30 BRT anerkannt.
Für Wasserfahrzeuge über 30 BRT ist in Kroatien ein entsprechend höherwertiges Patent erforderlich. Für deutsche Staatsbürger ist hierzu mind. Der SSS (Sportsee SchifferSchein) erforderlich.
Als Anhaltspunkt hierzu: Ein Katamaran Lagoon 450 hat bereits über 30 BRT, ein Lagoon 440 ist gerade noch darunter.
Bei Motoryachten ist die Grenze bei ca. 52 Fuß-Flybridgeyachten, wogegen Sportbridge yachten mit 52 Fuß meist noch darunten liegen.
Für Segelboote über 3 m Länge – egal ob mit oder ohne Motor –ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Ein Crewmitglied (dies muss nicht der Skipper sein) muss über ein gültiges Seefunkzeugnis verfügen, wenn sich eine Sprechfunkanlage an Bord befindet, welche bei Charteryachten vorgeschrieben ist. Hierzu ist ein SCR (Short-Range-Certificate) ausreichend.
Generelle ist es für Nichtkroaten möglich auch ein kroatisches Küstenpatent zu erwerben. Hierbei sollten Sie beachten, dass diese kroatischen Patente nur in Kroatien gültig ist, und auch nicht auf ein deutsches Patent umgeschrieben werden kann. Die amtlichen deutschen Patente werden im Gegensatz hierzu weltweit anerkannt.
Unsere Empfehlung ist deshalb das amtliche Patent im Heimatland zu absolvieren.